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Bei direkt beheizten Zuluftgeräten mit Bypassregelung wird der Wärmetauscher brennerseitig mit hoher Leistung beaufschlagt. Dadurch kann der Anfall von Kondensat auf ein vernachlässigbares Minimum begrenzt werden.

Um niedrige Ausblastemperaturen zu erhalten, wird nur ein Teil der zu erwärmenden Luft über den Wärmetauscher geleitet, um anschließend wieder mit dem restlichen Luftvolumen vermischt zu werden. Über das Mischungsverhältnis der beiden Volumenströme wird die Ausblastemperatur des Gerätes gesteuert.
Bypassgeräte werden grundsätzlich mit zweistufigen Gebläsebrennern bestückt.




Direkt beheizte Zuluftgeräte mit Bypassregelung bieten sich immer dann an, wenn aufgrund der notwendigen Luftwechselrate ein kontinuierlicher Zuluftstrom gebraucht wird und für den Betrieb eines kondensierenden Zuluftgerätes keine Gasversorgung zur Verfügung steht.


In engem Zusammenhang mit der Raumtemperatur steht die physiologisch und hygienisch notwendige Luftwechselrate. Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) läßt aufgrund unterschiedlicher Nutzungsbedingungen zwei Wege zu Ermittlung des notwendigen Luftaustausches zu:

Nutzungs- oder schadstoffbezogene Festlegung der Luftwechselrate:
Lager 2-6 n/h
Verkaufsräume 4-6 n/h
Montage 5-10 n/h
Lackierereien 10-20 n/h

Personenbezogene Festlegung der Frischluftmenge:
Sitzende Tätigkeit >40 m³/ hpro Person
Nicht sitzende Tätigkeit >50 m³/ hpro Person
Schwere körperliche Tätigkeit 70-90 m³/ h pro Person



Direkt beheizte Zuluftgeräte mit Bypassregelung stehen in sieben verschiedenen Basisgrössen zur Verfügung:

Volumenstrom >4.000 m³/ h
Austrittstemperatur <80 °C
Temperaturdifferenz <50 K
Heizleistung 50-850 kW
Brennstoff Öl oder Gas
 

 



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siehe Klimatechnik

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