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| Bei
direkt beheizten Zuluftgeräten mit Bypassregelung wird
der Wärmetauscher brennerseitig mit hoher Leistung beaufschlagt.
Dadurch kann der Anfall von Kondensat auf ein vernachlässigbares
Minimum begrenzt werden.
Um
niedrige Ausblastemperaturen zu erhalten, wird nur ein Teil
der zu erwärmenden Luft über den Wärmetauscher
geleitet, um anschließend wieder mit dem restlichen
Luftvolumen vermischt zu werden. Über das Mischungsverhältnis
der beiden Volumenströme wird die Ausblastemperatur des
Gerätes gesteuert.
Bypassgeräte
werden grundsätzlich mit zweistufigen Gebläsebrennern
bestückt. |
| Direkt
beheizte Zuluftgeräte mit Bypassregelung bieten sich immer
dann an, wenn aufgrund der notwendigen Luftwechselrate ein kontinuierlicher
Zuluftstrom gebraucht wird und für den Betrieb eines kondensierenden
Zuluftgerätes keine Gasversorgung zur Verfügung steht. |
| In
engem Zusammenhang mit der Raumtemperatur steht die physiologisch
und hygienisch notwendige Luftwechselrate. Die Arbeitsstättenrichtlinie
(ASR) läßt aufgrund unterschiedlicher Nutzungsbedingungen
zwei Wege zu Ermittlung des notwendigen Luftaustausches zu: |
| Nutzungs-
oder schadstoffbezogene Festlegung der Luftwechselrate: |
| Lager |
2-6
n/h |
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| Verkaufsräume |
4-6
n/h |
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| Montage |
5-10
n/h |
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| Lackierereien |
10-20
n/h |
| Personenbezogene
Festlegung der Frischluftmenge: |
| Sitzende
Tätigkeit |
>40
m³/ hpro Person |
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| Nicht
sitzende Tätigkeit |
>50
m³/ hpro Person |
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| Schwere
körperliche Tätigkeit |
70-90
m³/ h pro Person |

Direkt
beheizte Zuluftgeräte mit Bypassregelung stehen in sieben verschiedenen
Basisgrössen zur Verfügung:
| Volumenstrom |
>4.000
m³/ h |
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| Austrittstemperatur |
<80
°C |
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| Temperaturdifferenz |
<50
K |
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| Heizleistung |
50-850
kW |
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| Brennstoff |
Öl
oder Gas |
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